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  • 23.12.2019 · Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis

    Verwaltungsanordnung

    Der Berater sollte darauf achten, dass in einem Behindertentestament nach Möglichkeit klare und bestimmte Verwaltungsanweisungen an den Testamentsvollstrecker gem. § 2216 Abs. 2 S. 1 BGB enthalten sind. Das erleichtert die Arbeit des Testamentsvollstreckers, führt zu einer gezielten Begünstigung des Behinderten, dient der Verwirklichung des Willens der Erblasser und vermindert schließlich das Haftungsrisiko für den Testamentsvollstrecker, der beim Fehlen bestimmter Verwaltungsanweisungen unsicher ist, wie er mit dem Nachlass i. S. d. Erblassers umzugehen hat.