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  • 24.05.2024 · Checklisten · Downloads · Gestaltungspraxis

    Vorkaufsrecht der Miterben

    Zum Schutz von Miterben vor der Gefahr, dass ein Miterbe über seinen Anteil am Nachlass verfügt (§ 2033 BGB) und der hierdurch neu Eintretende die Fortsetzung oder Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erschwert oder unmöglich macht, räumen die §§ 2034 ff. BGB den übrigen Miterben ein Vorkaufsrecht bezüglich des verkauften Anteils ein. Diese Checkliste gibt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des Vorkaufsrechts.