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  • 21.12.2016 · Musterformulierungen · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete

    Beschwerde nach § 15 Abs. 2 BNotO

    Weigern sich Notare, für einen Mandanten ein notarielles Nachlassverzeichnis zu erstellen, können Sie sie auf Ihre Amtspflicht nach § 15 Abs. 1 BnotO hinweisen. Bleibt dies fruchtlos, können Sie eine Beschwerde nach § 15 Abs. 2 BnotO erheben.