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  • 26.09.2018 · Musterformulierungen · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete

    Dokumentation der anwaltlichen Beratung

    Die neu gefassten AGB Banken und die AGB Sparkassen regeln den Erbnachweis prinzipiell etwa gleich. Den Erbschein dürfen die Kreditinstitute nur noch verlangen, wenn ihnen erkennbar fehlerhafte bzw. unwirksame letztwillige Verfügungen vorgelegt werden. Der BGH lässt neben dem notariellen Testament auch das eindeutige Privattestament als Erbnachweis zu. Der Erblasser sollte eine zugrunde liegende anwaltliche Beratung dokumentieren.