28.09.2021 · Musterformulierungen · Downloads · Erbrecht und Zivilrecht
Vollmacht des Erben zur Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
Die Rechtsprechung stellt an ein ordnungsgemäßes und vollständiges notarielles Nachlassverzeichnis hohe Anforderungen. Für ausländische Vermögen lässt sich zwar grds. nur eine eingeschränkte Ermittlungspflicht des Notars herleiten. Der BGH hat zuletzt jedoch ein Nachlassverzeichnis für unvollständig gehalten, weil es aufgrund unterbliebener Vollmachtserteilung durch den Erben keine Angaben zu Konten des Erblassers in Österreich enthielt. Mit dieser Entscheidung wird sich somit auch eine erhöhte Ermittlungspflicht bezüglich ausländischer Konten des Erblassers begründen lassen. Und um all dem gerecht werden zu können, sollte man sich frühzeitig um eine entsprechende Vollmacht des Erben kümmern. Ein Muster einer solchen Vollmacht haben wir für Sie vorbereitet.
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