Durch das JStG 2024 hat das Erbschaftssteuergesetz wesentliche Verbesserungen erfahren. Zum einen wurde die Erbfallkostenpauschale angehoben, zum anderen wurde die Begünstigung nach § 13d ErbStG auf Immobilien in Drittstaaten ausgedehnt. Zugleich sind auch Nachlassverbindlichkeiten bei beschränkter Steuerpflicht anteilig abzugsfähig und die Steuerstundung für Wohnimmobilien wurde erweitert. ErbBstg zeigt, was die Änderungen konkret bedeuten.
Eine Betriebsprüfung für zurückliegende Besteuerungszeiträume ist auch zulässig, wenn der Inhaber bereits verstorben ist und der Betrieb von den Erben nicht weitergeführt wird. Dies hat das FG Hessen in seinem ...
Das OLG München hat in einem Beschluss vom 3.12.24 (33 W 1034/24 e) entschieden, dass ein Pflichtteilsberechtigter kein Recht darauf hat, bei der Erstellung des notariellen Nachlassverzeichnisses durch den Notar ...
Die E hatte mit ihrem vorverstorbenen Ehemann einen Erbvertrag geschlossen, in dem sich die Ehegatten wechselseitig zu Alleinerben und drei weitere Personen (mutmaßlich ihre Kinder) zu Schlusserben einsetzten. Die E hatte ihrer Schwester S eine umfassende Vorsorgevollmacht erteilt; später erteilte sie der S eine notariell beurkundete Vollmacht zur Veräußerung der von ihr zuletzt bewohnten Immobilie zu einem beliebigen Preis. Die S verkaufte den Grundbesitz zu einem Preis von 150.000 EUR. Der Betrag wurde vom ...
Mit einem Satz hatte der II. Senat des BFH jüngst in seinem Parkhaus-Urteil vom 28.2.24 (II R 27/21, BFH/NV 24, 995) nicht nur die Erwartungen von Parkhausbetreibern zur Begünstigung der Übertragung ihrer ...
Das sogenannte Leerstands-Modell (auch bekannt als Sylter-Modell) erfreut sich in der Praxis einiger Beliebtheit. Schließlich ließ sich bislang auf diese Weise nicht zu eigenen betrieblichen Zwecken genutzter ...
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Die Übertragung von Vermögen unter Nießbrauch erfreut sich in der Praxis großer Beliebtheit. Dabei sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten, wie die Entscheidung des IV. Senats des BFH vom 8.8.24 (IV R 1/20) wieder einmal eindrucksvoll bestätigt hat. Dabei hat der BFH aufgezeigt, dass sich bei der Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs die ertragsteuerlichen Folgen danach unterscheiden, ob diese Übertragung unter dem Vorbehalt eines lebenslangen Nießbrauchs erfolgt oder gegen Zusage einer ...