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  • 09.07.2020 · Sonderausgaben · Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer · Familienheim

    Steuergestaltungen zum Familienheim

    Geht ein Familienheim zu Lebzeiten von einem Elternteil auf ein Kind über, so unterliegt dies der Schenkungsteuer. Da der Grundbesitzwert vieler Familienheime über den persönlichen Freibetrag des Kindes weit hinaus gehen dürfte, stellt sich für den Berater die Frage, wie er eine solche Zuwendung steuerlich optimieren kann. Mit der von uns entwickelten Checkliste „36 Fragen rund um das Familienheim“ sind Sie auf der sicheren Seite. Die Checkliste greift unter Einbeziehung jüngerer Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen die allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung der Steuerbefreiung auf und geht sodann detailliert auf die besonderen Anforderungen bei Zuwendungen unter Lebenden sowie bei Erwerben von Todes wegen ein.