04.03.2019 · Fachbeitrag · Checkliste Familienheim
Update Familienheim: Wichtige Fragen und Antworten
| Die Zuwendung des Familienheims ist unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Nr. 4a, Nr. 4b oder Nr. 4c ErbStG steuerbefreit. Die Vorschriften beinhalten für viele Erwerber neben den persönlichen Freibeträgen und der Steuerbefreiung für den Zugewinnausgleich die wohl wichtigste Steuerbefreiung im privaten Vermögensbereich, zumal eine wertmäßige Begrenzung im Gesetz nicht vorgesehen ist. Die folgende Checkliste greift unter Einbeziehung jüngerer Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen die allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung der Steuerbefreiung auf und geht sodann auf die besonderen Anforderungen bei Zuwendungen unter Lebenden sowie bei Erwerben von Todes wegen ein. |
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