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  • Die Kürzung des Vorwegabzugs und ab 2005 des Höchstbetrags beim GmbH-Geschäftsführer unterbleibt nur bei alleinigen und bei zu gleichen Teilen beteiligten Gesellschaftern. In dieser Frage ergehen Bescheide aber wegen einem Verfahren vor dem BVerfG (2 BvR 587/01) vorläufig. Zu klären ist zusätzlich der Ansatz des gekürzten Vorwegabzugs im Falle mehrerer Arbeitsverhältnisse, bei nachträglicher Lohnzahlung für ein im Vorjahr beendetes Beschäftigungsverhältnis, für nachträglichen Arbeitslohn aus einem früheren Dienstverhältnis, wegen der Verfassungsmäßigkeit als Verletzung des Prinzips der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit, bei Gesellschafter-Geschäftsführern mit gleicher Pensionszusage, aber unterschiedlichen Beteiligungen und bei Zukunftssicherungsleistungen an ausländische Versicherungsträger.

    Weitere Fundstellen: 
    BFH, 01.08.2007, XI R 55/05 mehr
    BVerfG, 25.02.2008, 2 BvR 472/03 mehr
    BVerfG, 25.02.2008, 2 BvR 805/07 mehr
    BFH, 02.09.2008, X R 45/05 mehr
    BMF, 22.05.2007, IV C 8 - S 2221/07/0002 mehr

    Quelle: