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  • Die Pauschalierung nicht abziehbarer Betriebsausgaben bei der Beteiligung an Kapitalgesellschaften ist verfassungsgemäß. Das betrifft steuerfreie Dividenden und Verkaufsgewinne, bei denen seit 2004 pauschal % als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe gelten. Das pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot verletzt nicht den Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und verstößt auch nicht gegen den Grundsatz der Folgerichtigkeit. 

    • BVerfG 12.10.10, 1 BvL 12/07
    • BFH 19.8.09, I R 2/09
    • OFD Hannover 8.7.09, S 2750 a - 19 - StO 242

     

     

    Weitere Fundstellen: 
    BFH, 19.08.2009, I R 2/09 mehr
    OFD Hannover, 08.07.2009, S 2750 a - 19 - StO 242 mehr

    Quelle: