Die Pauschalierung nicht abziehbarer Betriebsausgaben bei der Beteiligung an Kapitalgesellschaften ist verfassungsgemäß. Das betrifft steuerfreie Dividenden und Verkaufsgewinne, bei denen seit 2004 pauschal % als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe gelten. Das pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot verletzt nicht den Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und verstößt auch nicht gegen den Grundsatz der Folgerichtigkeit.
- BVerfG 12.10.10, 1 BvL 12/07
- BFH 19.8.09, I R 2/09
- OFD Hannover 8.7.09, S 2750 a - 19 - StO 242
Weitere Fundstellen:
BFH, 19.08.2009, I R 2/09 mehr
OFD Hannover, 08.07.2009, S 2750 a - 19 - StO 242 mehr
Quelle: