Die Festsetzung der Einkommensteuer wird zu folgenden Punkten nach § 165 Abs. 1 S.2 Nr. 3 und 4 AO nur vorläufig vorgenommen:
- Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer und der darauf entfallenden Nebenleistungen als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5b EStG für sämtlichen ESt-Bescheide ab dem VZ 2008, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfassen sowie die gesonderte und einheitliche Feststellung, wenn bei Zeiträumen ab 2008 für die Gesellschaft ein Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt wurde.
- Beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten für die Veranlagungszeiträume ab 2006; ab 2009 bis 2011 nach dem neuen § 9c EStG.
- Beschränkter Abzug von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3, 4, 4a EStG) für die Veranlagungszeiträume 2005 bis 2009 sowie nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten bei sämtlichen Einkommensteuerfestsetzungen für Veranlagungszeit-räume ab 2010
- Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweg-genommene Werbungskosten bei den Einkünften gem. § 22 Nr. 1 S. 3a EStG für Veranlagungszeiträume ab 2005. Der Vorläufigkeitsvermerk umfasst auch die Frage einer eventuellen einfachgesetzlich begründeten steuerlichen Berücksichtigung.
- Besteuerung sämtlicher Leibrentenarten gemäß § 22 Nr. 1 S. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG für Veranlagungszeiträume ab 2005.
- Höhe der kindbezogenen Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG. Dies gilt für sämtliche Einkommensteuerfestsetzungen für Veranlagungszeit-räume ab 2001 mit einer Prüfung der Steuerfreistellung nach § 31 EStG.
- Höhe des Grundfreibetrags (§ 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG) ab dem Veranlagungszeitraum 2001.
Hinzu kommt die Festsetzung des Solidaritätszuschlags ab dem Veranlagungszeitraum 2005 - auch in Hinblick auf die von den Banken einbehaltene Abgeltungsteuer bei privaten Kapitalerträgen.
- EStG: BMF 15.7.13, IV A 3 - S 0338/07/10010
- SolZ: BMF 7.12.09, IV A 3 - S 0338/07/10010, BStBl I 09, 1509
- Verfahrensablauf: BMF 16.5.11, IV A 3 -S 0338/07/10010, BStBl I 11, 464 OFD Frankfurt 16.4.13, S 0338 A – 2 – St 25
- Gewerbesteuer: FinMin Schleswig-Holstein 26.4.13, akt. Kurzinfo ESt 39/2012, VI 304 - S 2137 - 229
- Erläuterungen: Bayerisches LfSt 21.1.10, S 0338.1.1 - 5/19 St 42
- BFH 15.2.11, VII R 44/09, beim BVerfG unter 1 BvL 12/11; VII R 4/09, beim BVerfG unter 1 BvL 11/11
Weitere Fundstellen:
BMF, 07.12.2009, IV A 3 - S 0338/07/10010 mehr
BFH, 15.02.2011, VII R 44/09 mehr anhängig unter: 1 BvL 12/11, 2 BvL 4/11
BFH, 15.02.2011, VII R 4/09 mehr anhängig unter: 2 BvL 5/11
LfSt Bayern, 21.01.2010, S 0338.1.1-5/19 mehr
Quelle: