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  • · Nachricht · Abfärberegelung

    Ab welcher Höhe sind gewerbliche (Teil-)Einkünfte noch geringfügig?

    | Nach wie vor ist umstritten, ab welcher Höhe gewerbliche Einkünfte die Abfärberegelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auslösen. Einige Gerichte wollen das Problem mit der Anwendung des Gewerbesteuerfreibetrags nach § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG lösen, da sie in ihm eine geeignete Größe zur gleichheits- und verhältnismäßigen Anwendung der Abfärberegelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG sehen. Insgesamt ist die Rechtsprechung jedoch uneinheitlich: |

     

    • Der BFH (11.8.99, XI R 12/98) hat entschieden, dass ein Anteil von 1,25% der originären gewerblichen Tätigkeit noch unschädlich ist. In einem AdV-Beschluss (BFH 8.3.04, IV B 212/03) hat er jedoch den Anteil sogar auf 2,81% erhöht und in den Gründen auf den Freibetrag des § 11 Abs. 1 S.3 Nr. 1 GewStG (24.500 EUR) verwiesen, der sich „aus Gründen des Sachzusammenhangs“ für die Bestimmung der Höhe einer Geringfügigkeitsgrenze anbiete.

     

     

     

    Quelle: ID 42477608