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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Anhängige Verfahren des BFH aus dem Dezember 2015

    | Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Interessant könnte u.a. die Rechtsfrage sein, ob bei verbilligter Vermietung an nahe Angehörige für die Prüfung nach § 21 Abs. 2 EStG von der Warmmiete als Vergleichsbasis auszugehen ist. |

     

    Eine Auswahl:

     

    • Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags: Kann die Klägerin, die neben der Vermietung eigenen Grundbesitzes Inventar und Betriebsvorrichtungen mit vermietet hat, die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG beanspruchen? Ist eine geringfügige oder aber für eine sinnvolle Grundstücksnutzung zwingend erforderliche Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen und Inventar für die Anwendung der Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG unschädlich? (FG Köln 29.4.15, 13 K 2407/11 ; Rev. BFH I R 45/15)

     

    • Lohnsummenregelung: Anwendung der Lohnsummenregelung auch bei weniger als 20 Beschäftigten? Ist § 13a Abs. 1 Satz 4 Alt. 2 ErbStG im Wege teleologischer Auslegung dahingehend zu verstehen, dass für die Ermittlung der Mindestlohnsumme auch auf Beschäftigte nachgeordneter Beteiligungsgesellschaften abzustellen ist? (FG Düsseldorf 28.10.15, 4 K 269/15 F, Rev. BFH II R 57/15)

     

    • Übungsleiter-Pauschbetrag: Können Betriebsausgaben bei ehrenamtlich tätigen Übungsleitern auch geltend gemacht werden und zu einem Verlust aus selbständiger Tätigkeit führen, wenn die Einnahmen unterhalb des Pauschbetrages gemäß § 3 Nr. 26 EStG liegen? (FG Thüringen 30.9.15, 3 K 480/14; Rev. BFH III R 23/15)

    • Verbilligte Vermietung an nahe Angehörige: Ist für die Prüfung nach § 21 Abs. 2 EStG von der Warmmiete als Vergleichsbasis auszugehen? (FG Düsseldorf 22.6.15, 4 K 2268/14 E; Rev. BFH IX R 44/15)
    Quelle: ID 43791164