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  • 22.01.2018 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 9 Nr 1 S 2 · I R 45/15

    Gewerbeertrag, Erweiterte Kürzung, Gebäude, Betriebsvorrichtung

    Letzte Änderung: 22. Januar 2018, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 4. Januar 2016, 09:30 Uhr

    Kann die Klägerin, die neben der Vermietung eigenen Grundbesitzes Inventar und Betriebsvorrichtungen mit vermietet hat, die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG beanspruchen?
    Ist eine geringfügige oder aber für eine sinnvolle Grundstücksnutzung zwingend erforderliche Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen und Inventar für die Anwendung der Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG unschädlich?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 45/15

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 29.4.2015 13 K 2407/11 EFG 2015, 1552

    Normen: GewStG § 9 Nr 1 S 2

    Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: III R 36/15

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger