Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Anhängige Verfahren des BFH aus dem Juli 2015

    | Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hervorhebenswert sind u.a. die anhängigen Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke, zur Bilanzierung eines Gesellschafterdarlehens bei Rangrücktrittsvereinbarung und zur Barlohnumwandlung. Darüber hinaus ist eine Verfassungsbeschwerde zum Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen Ehegatten anhängig. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Rechtswidrigkeit des Sanierungserlasses: Verstößt BMF (27.3.03, IV A 6-S 2140-8/03, BStBl I 03, 240; ergänzt durch BMF 22.9.09 , IV C 6-S 2140/07/10001-01, BStBl I 10, 18; sog. Sanierungserlass) gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung? (BFH 25.3.15, X R 23/13, GrS 1/15)

     

    • Körperschaftsteuerliche Organschaft: Beginnt die fünfjährige Mindestlaufzeit eines Gewinnabführungsvertrags bei körperschaftsteuerlicher Organschaft nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KStG frühestens rückwirkend ab Gründung der Organgesellschaft oder ist auf die (auf einen Zeitpunkt vor Gründung der Organgesellschaft) rückwirkende finanzielle Eingliederung abzustellen? (FG Düsseldorf 3.3.15, 6 K 4332/12 K,F, Rev. BFH I R 19/15)

     

    • Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke: 1. Sind die Vorschriften des § 4h EStG i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 bzw. i.d.F. des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes sowie des § 8a KStG i.d.F. des UntStRG zur sog. „Zinsschranke“ mit dem Grundgesetz vereinbar? 2. Ist die Zinsschrankenregelung verfassungskonform auszulegen? (FG München 6.3.15, 7 K 680/12, Rev. BFH I R 20/15)

     

    • Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke: 1. Sind die Vorschriften des § 4h EStG und des § 8a KStG zur sog. „Zinsschranke“, jeweils i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 bzw. i.d.F. des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes, mit dem Grundgesetz vereinbar? 2. Sind die Vorschriften des § 8a KStG i.V.m. § 4h EStG verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass im Rahmen der sog. „Escape-Klausel“ nach § 8a Abs. 3 KStG, § 4h Abs. 2 S. 5 EStG nur Anteile an anderen Konzernkapitalgesellschaften (nicht aber: Konzernpersonengesellschaften) bei der Ermittlung der Eigenkapitalquote zu kürzen sind? (FG München 6.3.15, 7 K 3431/12, Rev. BFH I R 21/15)

     

    • Rangrücktrittsvereinbarung: Müssen Gesellschafterdarlehen, hinsichtlich derer ein Rangrücktritt vereinbart wurde, erfolgswirksam ausgebucht werden, wenn eine Befriedigung der Ansprüche nur aus einem künftigen Bilanzgewinn oder aus einem etwaigen Liquidationsüberschuss verlangt werden kann? (FG Köln 26.3.15, 10 K 3777/09, Rev. BFH I R 25/15)

     

    • Barlohnumwandlung: Stellt die Bildung von Rückstellungen für Umwandlungen von Barlohnansprüchen eines Gesellschafter-Geschäftsführers in Ansprüche aus einem Zeitwertkonten-Modell eine Vermögensminderung i.S. des § 8 Abs. 3 S. 2 KStG (verdeckte Gewinnausschüttung) dar? (FG Saarland 24.3.15, 1 K 1170/11, Rev. BFH I R 26/15)

     

    • Jubiläumaufwendungen als Werbungskosten: Sind Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Feier anlässlich seines 40-jährigen Dienstjubiläums (unter Anwendung der Grundsätze des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 21.9.09 GrS 1/06) anteilig als Werbungskosten abziehbar? (FG Niedersachsen 3.12.14, 4 K 28/14, Rev. BFH VI R 24/15)

     

    • Abgeltungsteuer: Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen Ehegatten bei finanzieller Beherrschung (BFH 28.01.15, VIII R 8/14, BStBl II 15, 397, Verfassungsbeschwerde BVerfG 2 BvR 623/15)
    Quelle: ID 43519577