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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    FG Baden-Württemberg teilt neu beim BFH anhängige Verfahren mit

    | Unter den neu anhängigen Verfahren befindet sich auch eines zur Frage der Anwendbarkeit des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Krankenfahrten im Verkehr mit Taxen, wenn der Unternehmer keine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz und keine eigenen Fahrzeuge besitzt. |

     

    • Keine Wahrung der Frist zur Antragsveranlagung durch bloße „ELSTER“-Datenübermittlung bei nicht fristgerechter Abgabe der komprimierten Steuererklärung in Papierform (FG Baden-Württemberg 17.8.15, 9 K 2505/14; NZB BFH VI B 104/15)

     

    • Leistungsaustausch bei Zahlungen der Genossen einer Erzeugergenossenschaft in den Betriebsfonds für einzelbetriebliche Maßnahmen und Gebrauchsüberlassung (FG Baden-Württemberg 14.1.15, 14 K 975/13; NZB BFH XI B 10/15)

     

    • Umsatzsteuerberechnung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Sachlicher Anwendungsbereich von § 55 Abs. 4 InsO - Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage (FG Baden-Württemberg 29.5.15, 9 K 76/14; Rev. BFH VII R 16/15)

     

    • Steht die insolvenzrechtliche strukturelle Unterscheidung der Vermögensmassen einer Aufrechnung des Finanzamts von Umsatzsteuererstattungsansprüchen des insolvenzfreien Vermögens mit „vorinsolvenzlichen“ Forderungen entgegen? (FG Baden-Württemberg 15.7.15, 1 K 732/14; Rev. BFH VII R 23/15)

     

    • Zur Frage der Anwendbarkeit des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Krankenfahrten im Verkehr mit Taxen, wenn der Unternehmer keine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz und keine eigenen Fahrzeuge besitzt (FG Baden-Württemberg 15.7.15, 1 K 772/15; Rev. BFH V R 28/15)

     

    • Pflegekindschaftsverhältnis zu einem erwachsenen Behinderten - Betreutes Wohnen in Familien (FG Baden-Württemberg 10.6.15, 13 K 4131/13; NZB BFH III B 71/15)
    Quelle: ID 43672597