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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (August 2024)

    | Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl. |

     

    • Betriebliche Veranstaltung: Ob und in welchem Umfang stellt die von einem Unternehmen in ihren Geschäftsräumen ausgerichtete Feierlichkeit anlässlich eines Wechsels im Amt des Vorstandsvorsitzenden mit hunderten geladenen Gästen ‒ darunter auch acht Familienangehörige ‒, wobei nicht alle Arbeitnehmer eingeladen waren, Arbeitslohn beim ausscheidenden Vorstandsvorsitzenden dar? Zur Frage der Differenzierung der R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 und 4 der Lohnsteuer-Richtlinien. (BFH VI R 18/24)

     

    • Verdeckte Gewinnausschüttung: Kann eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei Ausreichung eines Darlehens mit unsicherer Rückzahlung erst angenommen werden, wenn der Ausfall der Ansprüche feststeht oder ist bereits bei Ausreichung des Darlehens mit unsicherer Rückzahlung ein Zufluss und damit eine vGA beim Gesellschafter anzunehmen? (BFH VIII R 10/24)

     

    • Umsatzsteuerfreiheit, Krankenhaus: Umsatzsteuerfreiheit der Krankenhausleistungen einer Privatklinik: Wie ist der Maßstab für die Prüfung, ob Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen sowie damit eng verbundene Umsätze einer Privatklinik i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL unter Bedingungen durchgeführt werden, die mit den Bedingungen für Einrichtungen des öffentlichen Rechts in sozialer Hinsicht vergleichbar sind? Sind die Regelungen des KHG und des KHEntgG bei der Betrachtung heranzuziehen? Ist bei einer Abrechnung von (mehr als) doppelt so hohen Kosten als jenen, die in nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern anfallen, die soziale Vergleichbarkeit zu verneinen? (BFH XI R 36/23)

     

    • Investitionsabzugsbetrag: Auflösung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) nach Einbringung eines Einzelunternehmens zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft:Kann der in einem Einzelunternehmen gebildete IAB auf die Kapitalgesellschaft übertragen werden, wenn das Einzelunternehmen in eine Kapitalgesellschaft zu Buchwerten nach § 20 UmwStG eingebracht wird? (BFH X R 7/24)

     

    • Elektronischer Rechtsverkehr: War ein Steuerberater im Juni beziehungsweise Juli 2023 zur elektronischen Einreichung einer Klage nach § 52d FGO verpflichtet, wenn ihm die betreffende Einspruchsentscheidung im Juni 2023 vom FA zugestellt wurde? (BFH VI R 17/24)
    Quelle: ID 50138550