22.08.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 · VI R 18/24
Betriebliche Veranstaltung, Feierlichkeit, Sachleistung, Verabschiedung, Unternehmensleitung, Vorstandsvorsitzender, Verwaltungsanweisung
Letzte Änderung: 22. August 2024, 13:25 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2024, 11:25 Uhr
Ob und in welchem Umfang stellt die von einem Unternehmen in ihren Geschäftsräumen ausgerichtete Feierlichkeit anlässlich eines Wechsels im Amt des Vorstandsvorsitzenden mit hunderten geladenen Gästen -darunter auch acht Familienangehörige-, wobei nicht alle Arbeitnehmer eingeladen waren, Arbeitslohn beim ausscheidenden Vorstandsvorsitzenden dar?
Zur Frage der Differenzierung der R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 und 4 der Lohnsteuer-Richtlinien.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 18/24
Normen: EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 37b, EStG § 42d
Rechtsmittelführer: Verwaltung