22.08.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 · VIII R 10/24
Verdeckte Gewinnausschüttung, Darlehensforderung, Nahestehende Person
Letzte Änderung: 22. August 2024, 13:25 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2024, 11:25 Uhr
Kann eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei Ausreichung eines Darlehens mit unsicherer Rückzahlung erst angenommen werden, wenn der Ausfall der Ansprüche feststeht oder ist bereits bei Ausreichung des Darlehens mit unsicherer Rückzahlung ein Zufluss und damit eine vGA beim Gesellschafter anzunehmen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 10/24
Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2, KStG § 8 Abs 3 S 2
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger