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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (Dezember 2021)

    | Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl. |

     

    • Renovierung: Sind an Mieter gezahlte Abfindungen für die vorzeitige Räumung der Wohnungen zum Zwecke der Durchführung von umfangreichen Renovierungsmaßnahmen den Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen i. S. v. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zuzuordnen, sodass sie unter den weiteren Voraussetzungen anschaffungsnahe Herstellungskosten darstellen, die dann im Wege der AfA ihre steuerliche Berücksichtigung erfahren? (BFH IX R 29/21)

     

    • Privates Veräußerungsgeschäft: Fällt eine Kryptowährung begrifflich unter das Tatbestandsmerkmal eines anderen Wirtschaftsguts i. S. v. § 23 Abs. 1 . 1 Nr. 2 S. 1 EStG und damit in den Anwendungsbereich der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften? Liegt in der Aufdeckung von diesbezüglichen Geschäften mit seiner Vielzahl von sich im Ausland befindlichen Plattformanbietern ein strukturelles Vollzugsdefizit vor? (BFH IX R 27/21)

     

    • Einbringung: Sind stille Reserven eines Grundstücks, das vor der Umwandlung an die GmbH im Rahmen einer Betriebsaufspaltung vermietet war und infolge der Umwandlung zu Sonderbetriebsvermögen bei der übernehmenden GmbH & Co. KG geworden ist, bei einer Veräußerung des Mitunternehmeranteils gemäß § 18 Abs. 3 UmwStG in den Gewerbeertrag einzubeziehen? (BFH V R 17/21)

     

    • Gesellschafterdarlehen: Abzugsfähigkeit von Darlehenszinsen aus Gesellschafterdarlehen bei vermögensverwaltender Personengesellschaft: Ist ein Darlehensverhältnis zwischen einem Gesellschafter und einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft auf Grund der Bruchteilsbetrachtung nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO steuerrechtlich nicht anzuerkennen, soweit der darlehensgebende Gesellschafter selbst an der Gesellschaft beteiligt ist? (BFH I R 19/21)
    Quelle: ID 47906345