22.06.2023 · Erledigtes Verfahren · UStG § 3a Abs 3 Nr 1 · V R 17/21
Ort, Grundstück, Ausland, Vermietung, Betriebsstätte, Verwaltung
Letzte Änderung: 22. Juni 2023, 13:42 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2021, 09:48 Uhr
Leistungsort im Zusammenhang mit dem Bezug von Verwaltungsleistungen bei Grundstücksvermietung:1. Inwieweit sind die mit der Verwaltung von Grundstücksgesellschaften zusammenhängenden Leistungen einer KG, deren Geschäftsleitungsbetriebsstätte sich im Ausland befindet, aufgrund ihres im Inland belegenen Grundstücks und der dafür abgeschlossen Verträge als grundstücksbezogene Leistungen i.S. des § 3a Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 UStG in Deutschland zu verorten?2. Unter welchen Voraussetzungen sind hiervon abweichende Zuordnungen nach § 3a Abs. 2 Satz 2 UStG vorzunehmen?3. Gilt ein Leistungsbündel eines MCF-Vertrages, das Bestandteile enthält, die sich sowohl auf die Organisation des richtigen Funktionierens und des ordnungsgemäßen Betriebes des Gebäudes als auch auf die finanziellen Interessen des Leistungsempfängers (hier: der Investoren) richten, als im Rahmen einer Eigentumsverwaltung erbracht, wenn das Grundstück --wie hier-- der langfristigen Vermietung dient, oder ist vielmehr von einer von dem betreffenden Grundstück losgelösten (einheitlichen) Portfolio-Managementleistung auszugehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 17/21
Normen: UStG § 3a Abs 3 Nr 1, UStG § 3a Abs 2 S 2, UStG § 13b Abs 2 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 16.03.2023, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung