21.02.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 2 S 1 · IX R 27/21
Bitcoin, Kryptowährung, Wirtschaftsgut, Vollzugsdefizit, Privates Veräußerungsgeschäft
Letzte Änderung: 21. Februar 2022, 10:43 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2021, 09:48 Uhr
Fällt eine Kryptowährung begrifflich unter das Tatbestandsmerkmal eines anderen Wirtschaftsguts i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG und damit in den Anwendungsbereich der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften?Liegt in der Aufdeckung von diesbezüglichen Geschäften mit seiner Vielzahl von sich im Ausland befindlichen Plattformanbietern ein strukturelles Vollzugsdefizit vor?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 27/21
Normen: EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 2 S 1, GG Art 3
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger