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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (Dezember 2022)

    | Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl. |

     

    • Gewerbesteuermessbetrag: Ist die Veräußerung von Anteilen an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (KG) einer Anteilsveräußerung gleichzustellen, bei der dem Gesellschafter auch das zivilrechtliche Eigentum an einem Grundstück zusteht? Steht eine aufschiebende Bedingung im Kaufvertrag während der Haltedauer der Beteiligung dem auch dann entgegen, wenn der Eintritt dieser aufschiebenden Bedingung in der Vorlage einer verbindlichen Finanzierungsbestätigung der den Kaufpreis finanzierenden Bank bestand? Hat die KG zivilrechtlich ein Anwartschaftsrecht bzw. abgabenrechtlich wirtschaftliches Eigentum gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO erworben? Führt eine Gesamtbetrachtung gewerbesteuerrechtlich dazu, dass die auf Ebene der Personengesellschaft entstandenen Veräußerungsgewinne zwar nicht in deren Gewerbeertrag erfasst werden, aber beim Gesellschafter als laufende Einkünfte in dessen Gewerbeertrag aufzunehmen sind? Unterliegen sie der Kürzung nach § 9 Nr. 2 GewStG? (BFH III R 38/22)

     

    • Unberechtigter USt-Steuerausweis bei Eigentumswechsel an einer teils unberechtigt unter Umsatzsteuerausweis vermieteten Immobilie: Muss der neue Eigentümer sich die nicht von ihm selbst abgeschlossenen, unberechtigt Umsatzsteuer ausweisenden Mietverträge in der Weise zurechnen lassen, dass ihm zuzurechnende Rechnungen vorliegen, die ihn als Leistenden i. S. v. § 14c Abs. 1 UStG bezeichnen, weil er mit dem Eigentumserwerb an der Immobilie gem. § 566 BGB die Rechte und Pflichten aus den Mietverhältnissen übernommen hat? (BFH V R 16/22)

     

    • USt-Organschaft ‒ Finanzielle Eingliederung: Liegt die für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft erforderliche finanzielle Eingliederung in das Unternehmen des Mehrheitsgesellschafters auch dann vor, wenn der Mehrheitsgesellschafter nur über 50 % der Stimmrechte verfügt und in beiden Gesellschaften dieselbe Person als alleiniger Geschäftsführer tätig ist? Das Verfahren XI R 16/18 war durch Beschluss vom 11.12.19 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-141/20 ausgesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen XI R 29/22 wieder aufgenommen. (BFH XI R 29/22)
    Quelle: ID 48972262