· Nachricht · Anhängige Verfahren
Neu beim BFH anhängige Verfahren (März 2023)
| Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl. |
- Mitunternehmerschaft: Ist der alleinige Kommanditist (ggf. im Rahmen eines verdeckten Gesellschaftsverhältnisses) Mitunternehmer der KG geblieben, nachdem er seinen Kommanditanteil unter der Auflage der Bestellung eines Ertragsnießbrauchs zugunsten einer von ihm beherrschten anderen Personengesellschaft unentgeltlich auf seine Söhne übertragen hat? Ist ihm daher der Nießbrauchsbetrag im Rahmen der Einkünftefeststellung der KG als Gewinnanteil zuzurechnen? (BFH IV R 36/22)
- Mitunternehmerschaft: Ist der alleinige Kommanditist (ggf. im Rahmen eines verdeckten Gesellschaftsverhältnisses) Mitunternehmer der KG geblieben, nachdem er seinen Kommanditanteil unter der Auflage der Bestellung eines Ertragsnießbrauchs zugunsten einer von ihm beherrschten anderen Personengesellschaft unentgeltlich auf seine Söhne übertragen hat? Ist ihm daher der Nießbrauchsbetrag im Rahmen der Einkünftefeststellung der KG als Gewinnanteil zuzurechnen, oder handelt es sich um nachträgliche Betriebseinnahmen, die nicht in die Gewinnfeststellung der KG eingehen? (BFH IV R 37/22)
- Personengesellschaft, Gewerbesteuermessbetrag: Gewerbesteuer-Anrechnung bei Personengesellschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr: Ist zur Bestimmung des für den Anteil des Mitunternehmers am Gewerbesteuer-Messbetrag maßgeblichen allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels auf das Ende des Erhebungszeitraums oder aber auf das Ende des vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahrs der Mitunternehmerschaft abzustellen? (BFH IV R 21/22)
- Pensionszusage, Verdeckte Gewinnausschüttung: Pensionszusage - verdeckte GewinnausschüttungEntfällt die Indizwirkung einer fehlenden Erprobung der Qualifikation und Leistungsfähigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers oder einer Pensionszusage unmittelbar nach Gründung der Kapitalgesellschaft, wenn eine Pensionszusage durch Entgeltumwandlung finanziert wird? (BFH I R 50/22)
Quelle: ID 49324136