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  • 27.03.2023 · Anhängiges Verfahren · EStG § 35 Abs 2 S 2 · IV R 21/22

    Personengesellschaft, Gewerbesteuermessbetrag, Gewinnverteilung, Anteil, Stichtag, Abweichendes Wirtschaftsjahr

    Letzte Änderung: 27. März 2023, 09:58 Uhr, Aufgenommen: 27. März 2023, 07:58 Uhr

    Gewerbesteuer-Anrechnung bei Personengesellschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr: Ist zur Bestimmung des für den Anteil des Mitunternehmers am Gewerbesteuer-Messbetrag maßgeblichen allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels auf das Ende des Erhebungszeitraums oder aber auf das Ende des vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahrs der Mitunternehmerschaft abzustellen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 21/22

    Normen: EStG § 35 Abs 2 S 2, GewStG § 14 S 2

    Rechtsmittelführer: Verwaltung