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  • 27.03.2023 · Anhängiges Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 1 · IV R 37/22

    Mitunternehmer, Mitunternehmerrisiko, Mitunternehmerinitiative, Nießbrauch, Zurechnung, Nachträgliche Betriebseinnahme

    Letzte Änderung: 27. März 2023, 09:58 Uhr, Aufgenommen: 27. März 2023, 07:58 Uhr

    Ist der alleinige Kommanditist (ggf. im Rahmen eines verdeckten Gesellschaftsverhältnisses) Mitunternehmer der KG geblieben, nachdem er seinen Kommanditanteil unter der Auflage der Bestellung eines Ertragsnießbrauchs zugunsten einer von ihm beherrschten anderen Personengesellschaft unentgeltlich auf seine Söhne übertragen hat? Ist ihm daher der Nießbrauchsbetrag im Rahmen der Einkünftefeststellung der KG als Gewinnanteil zuzurechnen, oder handelt es sich um nachträgliche Betriebseinnahmen, die nicht in die Gewinnfeststellung der KG eingehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 37/22

    Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2, EStG § 24 Nr 2, EStG § 5 Abs 2a, AO § 39 Abs 1, AO § 39 Abs 2 Nr 2

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger