· Nachricht · Anhängige Verfahren
Neu beim BFH anhängige Verfahren (März 2024)
| Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl. |
- Außenprüfung: Ist die Anforderung der Vorlage von (elektronisch) empfangenen und abgesandten Handels- und Geschäftspapieren sowie sonstiger Unterlagen inklusive eines Gesamtjournals im Rahmen einer Außenprüfung zulässig? (BFH XI R 15/23)
- Vermögensverwaltende GbR: Der Alleineigentümer (Vater) einer vermieteten Immobilie überträgt einen ideellen 2/5-Miteigentumsanteil an seinen Sohn. Die bisherigen Darlehen werden im Grundbuch entsprechend dem Miteigentumsanteil zur dinglichen Haftung übernommen, zu einer schuldrechtlichen Schuldübernahme beziehungsweise einem Schuldbeitritt ist es (jedenfalls) bis zum Ende des Streitjahres (2020) nicht gekommen. Begehren auf vollständige Berücksichtigung der Darlehenszinsen als Werbungskosten besteht auch nach dem Schenkungsakt. Ist es sachlich gerechtfertigt, den Sachverhalt bei einer vermögensverwaltenden GbR anders zu behandeln als bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb (vgl. Beschluss des BFH 27.4.17, IV B 53/16)? (BFH IX R 2/24, IX R 3/24)
- Freiberufler und Corona-Soforthilfe: 1. Ist die Zahlung einer Billigkeitsleistung in Form einer „Corona-Überbrückungshilfe“ u.a. für Angehörige der Freien Berufe in NRW, die infolge der Corona-Krise erhebliche Umsatzausfälle erlitten haben, um damit Ausgaben der privaten Lebensführung decken zu können, als steuerpflichtige Betriebseinnahmen zu erfassen? 2. Sind auf „Corona-Überbrückungshilfen“ die Regelungen zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 2d und Nr. 11 EStG anzuwenden, wenn von steuerpflichtigen Betriebseinnahme auszugehen ist? (BFH VIII R 34/23)
- Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften: Führt die entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchrechts oder der entgeltliche Verzicht auf ein Nießbrauchrecht nicht zu steuerbaren Einkünften i. S. v. § 23 EStG? (BFH IX R 4/24)
- Elektronische Übermittlung durch Steuerberater: War ein Steuerberater im Februar 23 verpflichtet, einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung als Reaktion auf einen Gerichtsbescheid des Finanzgerichts in elektronischer Form über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) an das Finanzgericht zu übermitteln? (BFH VI R 6/24, BFH VI R 7/24)
Quelle: ID 49989115