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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (Mai 2023)

    | Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl. |

     

    • Umdeutung eines nichtigen Rechtsgeschäfts: Wie weit kann der Anwendungsbereich des § 140 BGB bei Erklärungen eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder eines Rechtsanwalts ausgeweitet werden? (BFH VII R 7/23)

     

    • Bewertung eines Mitunternehmeranteil: Darf bei der Bewertung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück für Erbschaftsteuerzwecke vom anteiligen Verkehrswert des Grundstücks ein zusätzlicher Marktanpassungsabschlag vorgenommen werden? (BFH II R 57/22)

     

    • Erbauseinandersetzung: Können Rechtsberatungskosten noch im Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung stehen und somit als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sein, wenn bereits der Zustand der Nachlassverwaltung eingetreten ist? (BFH II R 10/23)

     

    • Überentnahmen: Verstößt die typisierte Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen mit 6 % der Überentnahmen angesichts des strukturellen Niedrigzinsniveaus gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und das Übermaßverbot mit der Folge, dass für die Streitjahre (2013 bis 2016) ein Zinssatz von 2,9 % zugrunde gelegt werden kann? (BFH IV R 2/23)

     

    • Doppelstöckige Personengesellschaft: Ist bei Anteilsveräußerungen im Rahmen mehrstöckiger Personengesellschaften nur die Gesellschaft Schuldnerin der Gewerbesteuer, an der der anteilsveräußernde Gesellschafter unmittelbar beteiligt ist? Ist der Gewinn der Tochtergesellschaft aus der Veräußerung ihrer Beteiligung an der Muttergesellschaft um für Enkelgesellschaften festgestellte gewerbesteuerliche Verlustvorträge zu kürzen? Liegt anderenfalls ein vom Gesetzgeber nicht gewollter Besteuerungsüberhang vor, der durch eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO zu korrigieren ist? (BFH IV R 9/23)
    Quelle: ID 49505845