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  • 25.05.2023 · Anhängiges Verfahren · ErbStG § 10 Abs 5 Nr 3 · II R 10/23

    Erbschaftsteuer, Erbauseinandersetzung, Rechtsanwaltskosten, Nachlassverbindlichkeit

    Letzte Änderung: 25. Mai 2023, 15:54 Uhr, Aufgenommen: 25. Mai 2023, 13:54 Uhr

    Können Rechtsberatungskosten noch im Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung stehen und somit als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sein, wenn bereits der Zustand der Nachlassverwaltung eingetreten ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 10/23

    Normen: ErbStG § 10 Abs 5 Nr 3, BGB § 2042

    Rechtsmittelführer: Verwaltung