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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Steuerfreie Grundstücksentnahme bei einem Baudenkmal

    | Die steuerfreie Grundstücksentnahme nach § 13 Abs. 4 S. 6 Nr. 2 EStG ist nur bei einem Baudenkmal möglich (FG Schleswig-Holstein 5.4.17, 2 K 26/17, Rev. BFH VI R 22/17 ). |

     

    Nach Auffassung des erkennenden Senats sprechen der systematische Zusammenhang sowie die Entstehungsgeschichte der Norm - trotz des offenen Wortlauts - für dieses Ergebnis.

     

    Nach § 13 Abs. 4 S. 6 Nr. 2 EStG bleibt der Entnahme- oder Veräußerungsgewinn (...) außer Ansatz, wenn eine vor dem 1.1.87 einem Dritten entgeltlich zur Nutzung überlassene Wohnung und der dazugehörende Grund und Boden für eigene Wohnzwecke oder für Wohnzwecke eines Altenteilers entnommen werden. Die Vorschrift ist aber nur anzuwenden, soweit nicht Wohnungen vorhanden sind, die Wohnzwecken des Eigentümers des Betriebs oder Wohnzwecken eines Altenteilers dienen und die unter § 13 Abs. 4 S. 4 oder unter § 13 Abs. 4 S. 6 Nr. 1 fallen.

     

    Das FG folgt damit der rechtskräftigen Entscheidung des FG Baden-Württemberg (15.5.12, 8 K 1936/09, EFG 12, 1545). In der Literatur ist die Frage umstritten.

    Quelle: ID 44765714