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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Steuerfreiheit einer an den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld angelehnte Zahlung an Selbstständige?

    | Zahlt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmerinnen einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz, sind diese Zahlungen bei den Empfängerinnen lohnsteuerfrei (§ 3 Nr. 1d EStG). Sie unterliegen lediglich dem Progressionsvorbehalt. In der Praxis arbeiten viele Unternehmen aber auch mit freien Mitarbeitern, die in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis tätig sind. Zahlt das Unternehmen diesen selbstständig Tätigen ebenso in der „Mutterschutzzeit“ einen Betrag, der an den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz angelehnt ist, stellt sich die Frage, ob die Steuerbefreiungsvorschrift insoweit analog abgewendet werden kann. Dem hat das FG Köln nun eine Absage erteilt (FG Köln 12.9.19, 15 K 1378/18; Rev. BFH VIII R 39/19, Einspruchsmuster ). |

     

    PRAXISTIPP | Es bleibt abzuwarten, ob der BFH für diese Konstellation eine analoge Anwendung des § 3 Nr. 1d EStG für möglich hält, ggf. aus Gründen einer verfassungsrechtlich gebotenen Gleichbehandlung. Bis zur höchstrichterlichen Klärung sollten steuerliche Berater weiterhin die Steuerfreiheit entsprechender Zahlungen geltend machen und ‒ bei zu erwartender Ablehnung ‒ den Steuerbescheid in verfahrensrechtlich geeigneter Form offenhalten.

     
    Quelle: ID 46569506