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  • · Nachricht · Einspruch einlegen

    Neue Einspruchsmuster in Einspruch aktuell

    | In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zu den Voraussetzungen eines äußeren Betriebsvergleichs in Gestalt einer Richtsatzschätzung. |

     

    • Schätzung: Unter welchen Voraussetzungen ist ein äußerer Betriebsvergleich in Gestalt einer Richtsatzschätzung (BMF-Richtsätze) zulässig? (Rev. BFH X R 19/21)

     

    • Atypische stille Gesellschaft: Liegt ein Fall des sog. einkommensteuerrechtlichen Formwechsels vor, wenn sich im Zuge der Umgestaltung einer atypisch stillen Gesellschaft in eine GmbH & Co. KG die Beteiligung der Mitunternehmer an den stillen Reserven des Betriebsvermögens ändert? (Rev. BFH IV R 28/21)

     

    • Gesundheitsförderung: Zählen zu den von § 3 Nr. 34 EStG a.F. erfassten Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung auch die mit der eigentlichen Präventionsleistung in Zusammenhang stehenden Verpflegungs-, Reise- und Unterkunftskosten sowie andere Nebenleistungen? (Rev. BFH VI R 24/21)

     

    • Beherbergungsleistungen: Unterliegt die Überlassung von Parkplätzen, W-LAN und Fitnesseinrichtungen an Hotelgäste dem ermäßigten Steuersatz für Beherbergungsleistungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG) oder dem Regelsteuersatz, wenn hierüber keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden? (Rev. BFH XI R 22/21)

     

    • Zuordnungsentscheidung: Vorsteuerabzug für ein Büro in einem ansonsten nicht unternehmerisch genutzten Gebäude und Mitteilung der Zuordnungsentscheidung an das zuständige Finanzamt. Ist die Kennzeichnung eines Raumes in einer Bauzeichnung mit dem Wort „Arbeiten“ ein ausreichendes Indiz für die Zuordnungsentscheidung zum Unternehmen?Muss die Zuordnungsentscheidung dem zuständigen Finanzamt bis zur gesetzlichen Abgabefrist der betreffenden Steuererklärung mitgeteilt werden? (Rev. BFH XI R 28/21)
    Quelle: ID 48034989