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  • 30.06.2022 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 · XI R 28/21

    Vorsteuerabzug, Büro, Unternehmerische Nutzung, Zuordnung, Zeitpunkt

    Letzte Änderung: 30. Juni 2022, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2022, 09:43 Uhr

    Vorsteuerabzug für ein Büro in einem ansonsten nicht unternehmerisch genutzten Gebäude und Mitteilung der Zuordnungsentscheidung an das zuständige FinanzamtIst die Kennzeichnung eines Raumes in einer Bauzeichnung mit dem Wort "Arbeiten" ein ausreichendes Indiz für die Zuordnungsentscheidung zum Unternehmen?Muss die Zuordnungsentscheidung dem zuständigen Finanzamt bis zur gesetzlichen Abgabefrist der betreffenden Steuererklärung mitgeteilt werden?
    Das Verfahren XI R 3/19 wurde nach Entscheidung des EuGH vom 14.10.2021 in dem Verfahren C-45/20 wieder aufgenommen und wird unter dem Az. XI R 28/21 (XI R 3/19) fortgeführt.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 28/21

    Normen: UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1, UStAE Abschn 15.2c Abs 16, EGRL 112/2006 Art 167, EGRL 112/2006 Art 168

    Erledigt durch: Urteil vom 04.05.2022

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger