20.03.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 3 Nr 34 · VI R 24/21
Arbeitslohn, Gesundheitsförderung, Steuerfreiheit, Nebenleistung
Letzte Änderung: 20. März 2024, 16:41 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2022, 09:43 Uhr
Zählen zu den von § 3 Nr. 34 EStG a.F. erfassten Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung auch die mit der eigentlichen Präventionsleistung in Zusammenhang stehenden Verpflegungs-, Reise- und Unterkunftskosten sowie andere Nebenleistungen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 24/21
Normen: EStG § 3 Nr 34, EStG § 19
Erledigt durch: Urteil vom 23.11.2023, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Verwaltung