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  • 20.03.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 3 Nr 34 · VI R 24/21

    Arbeitslohn, Gesundheitsförderung, Steuerfreiheit, Nebenleistung

    Letzte Änderung: 20. März 2024, 16:41 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2022, 09:43 Uhr

    Zählen zu den von § 3 Nr. 34 EStG a.F. erfassten Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung auch die mit der eigentlichen Präventionsleistung in Zusammenhang stehenden Verpflegungs-, Reise- und Unterkunftskosten sowie andere Nebenleistungen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 24/21

    Normen: EStG § 3 Nr 34, EStG § 19

    Erledigt durch: Urteil vom 23.11.2023, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Verwaltung