· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem. |
Im Einzelnen:
- Erbfallkostenpauschale für den Nacherben (BFH 1.2.23, II R 3/20)
- Geleistete Anzahlungen als Verwaltungsvermögen i. S. d. § 13b ErbStG (BFH 1.2.23, II R 36/20)
- Verwendung von Biogas zur Erzeugung von Strom (BFH 17.1.23, VII R 54/20)
- Vermietung von Ferienwohnungen; eigennützige Treuhand ‒ Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 27.8.20 als NV-Entscheidung abrufbar (BFH 28.5.20, IV R 10/18)
- Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem ‒ keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG (BFH 15.2.23, VI R 7/21)
Quelle: ID 49432712