25.05.2023 · Erledigtes Verfahren · StromStG § 9 Abs 1 Nr 1 · VII R 54/20
Steuerbefreiung, Stromsteuer, Erneuerbare Energieträger, Verwendung
Letzte Änderung: 25. Mai 2023, 15:54 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2021, 09:15 Uhr
Steuerbefreiung für Strom aus erneuerbaren EnergieträgernIst für die Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG für den in BHKW erzeugten Strom aus erneuerbaren Energieträgern rein auf die physikalische Verwendung abzustellen oder ist eine kaufmännisch-bilanzielle Verwendung ebenso ausreichend?Schließt die Erzeugung von Strom aus einem Erdgasnetz, das ein Gemisch von begünstigtem (aus Biomasse erzeugtem) und nicht begünstigtem Gas enthält von vornherein eine Steuerbefreiung aus?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 54/20
Normen: StromStG § 9 Abs 1 Nr 1, StromStG § 2 Nr 7, EGRL 2003/96 Art 15 Abs 1 Buchst b
Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 17.01.2023
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger