· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Voraussetzungen einer Änderung gemäß § 27 Abs. 19 S. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). |
Im Einzelnen:
- Zerlegung eines Gewerbesteuermessbetrags bei mehrgemeindlicher Betriebsstätte (BFH 14.12.23, IV R 2/21)
- Zu den Voraussetzungen einer Änderung gemäß § 27 Abs. 19 S. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) (BFH 31.1.24, V R 24/21)
- Reihengeschäft: Keine notwendige Beiladung des Ersterwerbers im finanzgerichtlichen Verfahren des Lieferers; Beweisvermutung nach Art. 9 Abs. 1 CMR (BFH 22.11.23, XI R 1/20)
- Bindung des Bescheids über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes an den Gewerbesteuermessbescheid (BFH 11.1.24, IV R 25/21)
- Teilweise inhaltsgleich mit Urteilen des BFH vom 14.12.23 IV R 2/21 und IV R 4/21 ‒ Zerlegung eines Gewerbesteuermessbetrags bei mehrgemeindlicher Betriebsstätte (BFH 14.12.23, IV R 4/21)
- Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler, Pflicht zur vollständigen Berücksichtigung des Streitstoffs (BFH 9.4.24, IX B 35/23)
- Ladungsfähige Anschrift und Ermittlungspflicht des FG (BFH 9.4.24, IX B 42/23)
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Quelle: ID 50013640