23.05.2024 · Erledigtes Verfahren · UStG § 27 Abs 19 · V R 24/21
Bauträger, Abtretung, Abtretungsangebot, Mitwirkungspflicht, Verjährung
Letzte Änderung: 23. Mai 2024, 11:05 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2022, 16:27 Uhr
Änderung der Steuerfestsetzung nach § 27 Abs. 19 UStG in einem Bauträgerfall1. Gilt die einschränkende Rechtsprechung des BFH zu § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG auch für den Veranlagungszeitraum 2009?2. Welche Auswirkungen hat das Bestehen der Einrede der Verjährung auf das Erfordernis eines abtretbaren Anspruchs?3. Zu den zeitlichen Vorgaben für die Erfüllung von Mitwirkungspflichten des betroffenen Bauleistenden nach § 27 Abs. 19 S. 3 ff. UStG.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 24/21
Normen: UStG § 27 Abs 19, BGB § 195, BGB § 199 Abs 1 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 31.01.2024, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger