23.05.2024 · Erledigtes Verfahren · UStG § 4 Nr 1 Buchst b · XI R 1/20
Innergemeinschaftliche Lieferung, Frachtbrief, Reihengeschäft, Beiladung
Letzte Änderung: 23. Mai 2024, 11:05 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2020, 10:45 Uhr
Beweiskraft eines CMR-FrachtbriefsKann eine Regelung wie Art. 9 CMR, die festlegt, dass ein CMR-Frachtbrief bis zum Beweis des Gegenteils als Nachweis über den Abschluss und den Inhalt des Beförderungsvertrages dient, dahingehend modifiziert werden, dass der Beweiswert auch schon dann widerlegt ist, wenn Zweifel bzgl. der Person des Ausstellers (Ausführers) bestehen?Ist bei Vorliegen eines (grenzüberschreitenden) Reihengeschäfts der Zwischenhändler notwendig beizuladen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 1/20
Normen: UStG § 4 Nr 1 Buchst b, UStG § 6a, UStDV § 17a, UStG § 3 Abs 6, FGO § 60 Abs 3
Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 22.11.2023
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger