Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 20.05.2022 · Anhängiges Verfahren · EStG § 6 Abs 3 · III R 7/22

    Nachträgliche Betriebsausgabe, Übertragung, Verbindlichkeit, Rückstellung, Unentgeltliche Übertragung

    Letzte Änderung: 20. Mai 2022, 20:06 Uhr, Aufgenommen: 20. Mai 2022, 18:06 Uhr

    1. Übernimmt ein Rechtsnachfolger auch nach dem Übertragungszeitpunkt bekannt gewordene Verbindlichkeiten im Rahmen des § 6 Abs. 3 EStG, wenn laut Übertragungsvereinbarung "sämtliche Passiva" übergehen sollen?2. Stellt die Übernahme dieser Verbindlichkeiten ein Veräußerungsentgelt dar oder mindern sie lediglich den Wert des übertragenen Vermögens?3. Hat der Rechtsnachfolger im vorliegenden Fall die Folgerungen zu tragen, die sich aus dem Bilanzenzusammenhang für die Jahre seiner Besitzzeit ergeben?4. Kann eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden, wenn bereits eine gerichtliche Verurteilung (hinsichtlich der streitgegenständlichen Verbindlichkeiten) vorliegt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 7/22

    Normen: EStG § 6 Abs 3, EStG § 4 Abs 1, HGB § 249 Abs 1 S 1, EStG § 5 Abs 1 S 1

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger