· Fachbeitrag · Gestaltungsmissbrauch
Generierung von Anschaffungskosten bei den privaten Veräußerungsgeschäften
| Es stellt einen Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn unentgeltlich erworbene Aktienbezugsrechte am selben Tag verkauft und wieder gekauft werden, um für eine spätere Veräußerung Anschaffungskosten zu generieren (FG Baden-Württemberg 23.11.15, 8 K 2978/13; Rev. BFH IX R 5/16 ; Einspruchsmuster ). |
Eine rechtliche Gestaltung ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen bestimmter wirtschaftlicher Ziele nicht gebraucht, obwohl hierfür keine beachtlichen außersteuerlichen Gründe vorliegen, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel, Steuern zu sparen, nicht erreichbar sein soll (BFH 27.10.05, IX R 76/03, BStBl. II 06, 359).
Ein steuerlich erheblicher Aufwand kann danach nicht anerkannt werden, wenn er nach dem Gesamtplan des Steuerpflichtigen durch gegenläufige Rechtsakte erst geschaffen oder wieder ausgeglichen wird und damit von vornherein eine wirtschaftliche Belastung mit dem Aufwand vermieden werden soll. Ist aufgrund dieser zusammenfassenden - wirtschaftlichen - Betrachtung eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung zu bejahen, entsteht der Steueranspruch gemäß § 42 AO entsprechend einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung.
PRAXISHINWEIS | Es bleibt abzuwarten, ob der BFH die Auffassung des FG teilt, dass der Kläger im Streitfall in unangemessener Weise Anschaffungskosten geschaffen hat, die unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise keine Anerkennung finden können. |