12.12.2018 · Anhängiges Verfahren · EUGrdRCh Art 47 · C-470/18
Charta der Grundrechte, Beweismittel, Privatleben, Mehrwertsteuerfestsetzung
Letzte Änderung: 12. Dezember 2018, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 12. Dezember 2018, 15:09 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Hof van Cassatie (Belgien), eingereicht am 19.07.2018, zu folgender Frage:
Ist Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass er in Bezug auf die Mehrwertsteuer unter allen Umständen der Verwendung von Beweismitteln, die unter Verletzung des durch Art. 7 der Charta garantierten Rechts auf Achtung des Privatlebens erlangt wurden, entgegensteht, oder lässt er eine nationale Regelung zu, nach der das Gericht, das entscheiden muss, ob ein solches Beweismittel als Grundlage für eine Mehrwertsteuerfestsetzung verwendet werden darf, eine Abwägung, wie in Rn. 4 der Vorlageentscheidung beschrieben, vorzunehmen hat.
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-470/18
Normen: EUGrdRCh Art 47, EUGrdRCh Art 7
Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen