22.08.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 6 Abs 1 Nr 1 · IV R 33/18
Grundstück, Hafen, Herstellungskosten, Betriebsvorrichtung, Erbbaurecht, Personengesellschaft
Letzte Änderung: 22. August 2022, 10:07 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2018, 17:45 Uhr
Sind Aufwendungen für eine Geländeverfüllung im Zusammenhang mit der Erweiterung eines Containerterminals um weitere Schiffsliegeplätze als nachträgliche Herstellungskosten des Grund und Bodens anzusehen, oder handelt es sich um Herstellungskosten der im Zuge der Maßnahme errichteten Kaimauer (Betriebsvorrichtung)? Welche Bedeutung hat der Umstand, dass der Hafenbetreiber nicht Eigentümer des Grundstücks, sondern Erbbauberechtigter ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 33/18
Normen: EStG § 6 Abs 1 Nr 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 2, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, HGB § 255, BewG § 68
Erledigt durch: Urteil vom 10.02.2022, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Verwaltung