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  • 02.01.2019 · Anhängiges Verfahren · EUV 952/2013 Art 211 · C-572/18 P

    thyssenkrupp Electrical Steel GmbH, Nichtigkeitsklage, Zurückverweisung

    Letzte Änderung: 2. Januar 2019, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 2. Januar 2019, 13:25 Uhr

    Unternehmen gegen Kommission, Rechtsmittel eingelegt am 13.09.2018, mit dem Antrag,

    - den Beschluss des Gerichts vom 2. Juli 2018 in der Rechtssache T-577/17, thyssenkrupp Electrical Steel GmbH und thyssenkrupp Electrical Steel Ugo/Kommission, aufzuheben;

    - die Nichtigkeitsklage für zulässig zu erklären;

    - die Sache zur Fortführung des Verfahrens in Bezug auf die Begründetheit an das Gericht zurückzuverweisen;

    - der Kommission die Kosten des vorliegenden Rechtsmittelverfahrens aufzuerlegen.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-572/18 P

    Vorinstanz: EuG 2.7.2018, T-577/17, Beschluss

    Normen: EUV 952/2013 Art 211, EUV 2015/2447 Art 259

    Rechtsmittel: Unternehmen gegen Kommission