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  • 21.01.2021 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 5 Abs 1 S 1 · II R 42/18

    Erbschaftsteuer, Zugewinnausgleich, Pflichtteil

    Letzte Änderung: 21. Januar 2021, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2019, 16:54 Uhr

    Wie ist die Vorschrift des § 1374 Abs. 2 BGB im Rahmen des § 5 Abs. 1 Satz 1 ErbStG auszulegen:Ist für die Berechnung der nicht der Erbschaftsteuer unterliegenden fiktiven Zugewinnausgleichsforderung dem Anfangsvermögen der Erblasserin ein zu Lebzeiten geltend gemachter aber letztlich nicht erfüllter Pflichtteil der Erblasserin (gegenüber den Erben der vorverstorbenen Mutter) nach § 1374 Abs. 2 BGB hinzuzurechnen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 42/18

    Normen: ErbStG § 5 Abs 1 S 1, BGB § 1374 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 22.07.2020, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung