21.01.2021 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 5 Abs 1 S 1 · II R 42/18
Erbschaftsteuer, Zugewinnausgleich, Pflichtteil
Letzte Änderung: 21. Januar 2021, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2019, 16:54 Uhr
Wie ist die Vorschrift des § 1374 Abs. 2 BGB im Rahmen des § 5 Abs. 1 Satz 1 ErbStG auszulegen:Ist für die Berechnung der nicht der Erbschaftsteuer unterliegenden fiktiven Zugewinnausgleichsforderung dem Anfangsvermögen der Erblasserin ein zu Lebzeiten geltend gemachter aber letztlich nicht erfüllter Pflichtteil der Erblasserin (gegenüber den Erben der vorverstorbenen Mutter) nach § 1374 Abs. 2 BGB hinzuzurechnen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 42/18
Normen: ErbStG § 5 Abs 1 S 1, BGB § 1374 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 22.07.2020, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung