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  • 25.10.2021 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 8 Nr 1 Buchst d · IV R 31/18

    Gewerbeertrag, Hinzurechnung, Leasing, Miete, Herstellungskosten, Umlaufvermögen

    Letzte Änderung: 25. Oktober 2021, 11:09 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2019, 16:54 Uhr

    Sind die von einem Bauunternehmer für Maschinen und Baustelleneinrichtungen gezahlten Miet- und Pachtzinsen bzw. Leasingraten dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen, auch soweit es sich dabei um Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt, die zum Bilanzstichtag als unfertige Erzeugnisse aktiviert worden bzw. vor dem Bilanzstichtag (unterjährig) aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden sind?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 31/18

    Normen: GewStG § 8 Nr 1 Buchst d, EStG § 6 Abs 1 Nr 2, HGB § 255 Abs 2, HGB § 255 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 20.05.2021, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung