23.08.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 6 S 1 · VIII R 35/18
Verrechnung, Verlust, Ehegatten, Verfassung
Letzte Änderung: 23. August 2021, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2019, 12:45 Uhr
Ist im Veranlagungszeitraum 2013 eine horizontale ehegattenübergreifende Verrechnung von Altverlusten gemäß §§ 20 Abs. 6 Satz 1, 23 Abs. 3 Satz 9 EStG in Form einer beliebigen Übertragung von Beträgen möglich? Verstößt § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG gegen Verfassungsrecht?Das Verfahren wurde durch Beschluss vom 19.07.2021 bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvL 3/21 ausgesetzt.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 35/18
Normen: EStG § 20 Abs 6 S 1, EStG § 23 Abs 3 S 9, EStG § 20 Abs 6 S 5, GG Art 3 Abs 1
Erledigt durch: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger