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  • 21.06.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7g Abs 3 · VIII R 45/18

    Investitionsabzugsbetrag, Rückgängigmachung, Änderung, Fehlerberichtigung

    Letzte Änderung: 21. Juni 2021, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2019, 12:45 Uhr

    Schließt eine Änderung nach § 7g Abs. 3 EStG eine Korrektur von Fehlern ein, die im Zusammenhang mit der Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags unterlaufen sind?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 45/18

    Normen: EStG § 7g Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 25.03.2021, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung