21.04.2021 · Erledigtes Verfahren · AStG § 8 Abs 1 · I R 12/19
Hinzurechnungsbesteuerung, Außensteuerrecht, Aktivitätsklausel, Treaty Override, Kapitalverkehrsfreiheit
Letzte Änderung: 21. April 2021, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2019, 11:24 Uhr
1. Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG: Abgrenzung von Einkünften aus "passiver" Vermietungstätigkeit und gewerblichen Einkünften aus Grundstückshandel einer ausländischen (hier: schweizerischen) Zwischengesellschaft an der der Kläger zu 100% beteiligt ist; einheitlich zu beurteilende Einkünfte aus der Vermietung des in der Schweiz belegenen Grundbesitzes, dessen Veräußerung nach Abschluss eines sog. Umzonungsprozesses beabsichtigt ist? Verstoßen die Vorschriften des AStG über die Hinzurechnungsbesteuerung unter Durchbrechung des DBA-Schweiz gegen Verfassungsrecht und gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit?
2. Das Verfahren I R 78/14 war durch Beschluss vom 11. April 2017 bis zur Entscheidung des EuGH im Verfahren C-135/17 ausgesetzt.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 12/19
Normen: AStG § 8 Abs 1, AStG § 7, EStG § 21, DBA CHE, GG Art 20 Abs 3, EG Art 56, AEUV Art 63
Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 30.09.2020
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger