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  • 21.05.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 62 · III R 73/18

    Kindergeld, Europäischer Gerichtshof, Zahlung

    Letzte Änderung: 21. Mai 2021, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2019, 11:24 Uhr

    Folgt aus dem EuGH-Urteil "Schwemmer", dass ausländische Leistungen nur dann auf die Zahlung von nachrangigem deutschen Kindergeld angerechnet werden dürfen, wenn diese auch tatsächlich gezahlt wurden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 73/18

    Normen: EStG § 62, EStG § 65, EGV 883/2004 Art 68, EGV 987/2009 Art 60

    Erledigt durch: Urteil vom 09.12.2020, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung